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Anforderungen an eine Förderung
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Die förderfähigen Vorhaben sollen insbesondere folgende allgemeine Anforderungen erfüllen:
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Sie sollen einen infrastrukturellen Impuls für die Stadt bewirken und die Technologiekompetenz
und/oder die Innovationskraft der Stadt Leipzig stärken (Nachhaltigkeit).
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Sie dürfen nicht direkt produkt- bzw. unternehmensbezogen sein, d.h. keine Projekte oder
Vorhaben, die ausschließlich die Probleme einzelner Unternehmen lösen sollen
(Ausschließlichkeit).
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Sie sollen einen Eigenbeitrag des Antragstellers vorsehen, um den Praxisnutzen von
Stiftungsprojekten zu erhöhen. Dieser sollte möglichst in Form einer Bereitstellung von finanziellen
und/oder sächlichen Ressourcen bestehen (Eigenbeteiligung).
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Sie sollen von einer zeitlich begrenzten Anlaufförderung ausgehen (Befristung).
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Sie sollen eine Beteiligung möglichst mehrerer Partner (z.B. Zusammenarbeit von
Forschungseinrichtungen mit jeweils mehreren mittelständischen Unternehmen) vorsehen, wobei
mindestens einer seinen Sitz in Leipzig haben muss (Kooperation).
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Sie sollen die gewonnenen Erkenntnisse auch Dritten zugänglich machen, d.h. insbesondere
auch, dass die Ergebnisse von Stiftungsprojekten bzw. von Projekten, die durch die Stiftung gefördert
wurden, veröffentlicht werden müssen und bei der Veröffentlichung in geeigneter Form auf
die Beteiligung der Stiftung hingewiesen wird (Öffentlichkeit).
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Sie sollen andere (öffentliche) Förderungsmöglichkeiten vorrangig vor den Stiftungsmitteln in
Anspruch nehmen (Nachrangigkeit).
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Sie sollen die Gewähr dafür bieten, dass der Antragsteller/die Antragstellerin aufgrund der personellen,
finanziellen und sächlichen Grundausstattung in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen
und die Zuwendung im Sinne des Stiftungszwecks ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu
verwenden (Zweckbindung).
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Der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin muss das Vorhaben in Leipzig durchführen
(örtliche Bezogenheit).
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