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Antragsstellung und Bearbeitung
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- Antragsberechtigt ist der Träger der Förderungsmaßnahme. Der Antragsteller sollte vor Anforderung des Förderantrages mit der Geschäftsstelle der Stiftung Kontakt aufnehmen, um zunächst über die inhaltlichen Grundzüge seines Vorhabens zu sprechen.
- Die Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
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