Antragsstellung und Bearbeitung    
  • Antragsberechtigt ist der Träger der Förderungsmaßnahme. Der Antragsteller sollte vor Anforderung des Förderantrages mit der Geschäftsstelle der Stiftung Kontakt aufnehmen, um zunächst über die inhaltlichen Grundzüge seines Vorhabens zu sprechen.
  • Die Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.