Förderrichtlinien

Die Förderung eines Projektes unterliegt bestimmten Bedingungen, die in den „Förderrichtlinien der Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer und in den „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ des BMBF von April 2006 festgelegt.

Projekte

  • sollen einen infrastrukturellen Impuls für die Stadt bewirken und die Technologiekompetenz und/oder die Innovationskraft der Stadt Leipzig stärken (Nachhaltigkeit).

  • dürfen nicht direkt produkt- bzw. unternehmensbezogen sein, d.h. keine Projekte oder Vorhaben, die ausschließlich die Probleme einzelner Unternehmen lösen sollen (Ausschließlichkeit).

  • sollen einen Eigenbeitrag des Antragstellers vorsehen, um den Praxisnutzen von Stiftungsprojekten zu erhöhen. Dieser sollte möglichst in Form einer Bereitstellung von finanziellen und/oder sächlichen Ressourcen bestehen (Eigenbeteiligung).

  • sollen von einer zeitlich begrenzten Anlaufförderung ausgehen und vom Antragsteller/der Antragstellerin weitergeführt werden. (Befristung/Nachhaltigkeit).

  • sollen eine Beteiligung möglichst mehrerer Partner (z.B. Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen mit jeweils mehreren mittelständischen Unternehmen) vorsehen, wobei mindestens einer seinen Sitz in Leipzig haben muss (Kooperation).

  • sollen die gewonnenen Erkenntnisse auch Dritten zugänglich machen, d.h. insbesondere auch, dass die Ergebnisse von Stiftungsprojekten bzw. von Projekten, die durch die Stiftung gefördert wurden, veröffentlicht werden müssen und bei der Veröffentlichung in geeigneter Form auf die Beteiligung der Stiftung hingewiesen wird (Öffentlichkeit).

  • sollen andere (öffentlichen) Förderungsmöglichkeiten vorrangig vor den Stiftungsmitteln in Anspruch nehmen (Nachrangigkeit).

  • sollen die Gewähr dafür bieten, dass der Antragsteller/die Antragstellerin aufgrund der personellen, finanziellen und sächlichen Grundausstattung in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen und die Zuwendung im Sinne des Stiftungszwecks ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden (Zweckbindung).

Der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin muss das Vorhaben in Leipzig durchführen (örtliche Bezogenheit).